Gründe, einen Immobilienmakler für Hausverkauf zu engagieren

posted am: 16 Februar 2021

Ob nun aus finanziellen, persönlichen oder beruflichen Gründen: Geht es für Eigentümer darum, ihr Haus zu verkaufen, dann stellt dies in gewisser Weise immer eine Ausnahmesituation dar. Zum einen geht es meist um höhere sechs- bis siebenstellige Summen. Zum anderen ist für viele Eigentümer der gesamte Immobilienvermarktungsprozess mit allen dazugehörigen Meilensteinen oftmals Neuland. Soll der Hausverkauf zu einem möglichst attraktiven Verkaufspreis und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen ablaufen, dann sollte man sicher an einen seriösen Immobilienmakler wenden. Ob nun ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder ein größeres Renditeobjekt (Mehrfamilienhaus) verkauft werden soll – der Makler bringt dabei nicht nur das nötige fachspezifische Know-how mit. Vielmehr lassen sich seine regionale Marktkenntnis und sein Verhandlungsgeschick in den meisten Fällen auch in einen besseren Verkaufspreis ummünzen.
Bevor der Immobilienmakler für Hausverkauf seine Vermarktungsaktivitäten aufnimmt, geht es zunächst an die Ausfertigung des Maklervertrages. Im Maklervertrag werden die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgehalten. Ferner enthält er auch das der jeweiligen Vertragsart zugrunde liegende Leistungsspektrum des Maklers. Damit die Zusammenarbeit zwischen Makler und Eigentümer zielgerichtet und zu fairen Konditionen abläuft, sollte hierbei auf einen qualifizierten Alleinauftrag – mindestens aber auf einen Alleinauftrag – gesetzt werden.
Sofern noch nicht geschehen, wird der Makler im Anschluss die Immobilie entsprechend ihrer Ausstattung, Bausubstanz und Lage entsprechend am regionalen Immobilienmarkt einwerfen. Immobiliensachverständige und -makler bedienen sich zur Immobilienbewertung grundsätzlich drei einschlägiger Bewertungsmethoden. Dazu zählt das Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren.
Welches Verfahren der Immobilienmakler für Hausverkauf dabei anwendet, hängt zum einen von der Art der Immobilie und zum anderen von deren Nutzung ab. So kommt das Ertragswertverfahren meist bei fremdgenutzten, sprich verpachteten bzw. vermieteten Häusern zum Einsatz. Dabei werden die jährlichen Nettoerträge mit einem objektspezifischen Kaufpreisfaktor multipliziert. Auf diese Weise werden klassischerweise vermietete Mehrfamilienhäuser oder auch Mietwohnungen bewertet. Das Sachwertverfahren wird dagegen vorwiegend zur Marktwertermittlung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern verwendet. Bei diesem Verfahren wird der Zeitwert des Objekts mit dessen Grundstückswert aufsummiert.
Parallel zur Marktwertermittlung wird der Immobilienmakler für den Hausverkauf auch direkt mit der Ausfertigung des aussagekräftigen Exposés beginnen. Dieses stellt das zentrale Dokument zur Immobilie dar und enthält neben technischen und baulichen Details auch repräsentative Bilder der Wohnräume, Fassade sowie Außenanlagen.
Auf Basis des Exposés kann der Makler das Haus im Anschluss in einschlägigen Online-Immobilienportalen, Fachzeitschriften und regionalen sowie überregionalen Tageszeitungen inserieren. Findet der Hausverkauf auf diskrete Weise statt, dann wird die Anzeige nur einer bestimmten Klientel oder öffentlich in abgespeckter Form als Kurz-Exposé präsentiert.
Im weiteren Verlauf wird sich der Makler auch um das Management und die Durchführung der Besichtigungstermine kümmern. Sobald der Eigentümer einem Kaufpreisangebot zustimmt, begleitet der Makler den Kaufabschluss noch über den notariell beurkundeten Kaufvertrag bis hin zur ordnungsgemäßen Übergabe des Objekts.

Weitere Informationen finden Sie bei ORTMANN IMMOBILIEN.

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